Neue Energiesparverordnung: Geschossdecken und Dachschrägen jetzt dämmen
Seit dem 1. Januar 2012 müssen bisher ungedämmte oberste Geschossdecken unbeheizter Dachräume gedämmt werden. Alternativ ist auch die Dämmung der Dachschrägen möglich. Festgelegt ist diePflicht in der 2009 novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV).
Energieberater prüfen Handlungsbedarf
Hausbesitzer sollten von einem Energieberater prüfen lassen, ob bei ihnen Handlungsbedarf besteht:
- Nicht betroffen sind Hausbesitzer, die im eigenen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten leben und das Haus schon vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben.
- Wer ein solches Haus zwischen dem 1. Februar 2002 und Ende 2009 erworben hat und darin wohnt, für den gilt der Stichtag 31. Dezember 2011.
- Häuser mit bis zu zwei Wohneinheiten, die 2010 oder später gekauft wurden, haben ab Kaufdatum zwei Jahre Zeit für die Dämmung.
Nach der Dämmung muss die Geschossdecke einen kleineren Wärmedurchgangskoeffizient als 0,24 Watt pro Quadratmeter mal Kelvin aufweisen. Ungedämmt sind bis zu zwei Watt üblich.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist unter den Maßnahmen einer energetischen Gebäudesanierung eine der profitabelsten. Die Investition hat sich nach wenigen Jahren ausgezahlt. Pro Jahr können Besitzer eines Eigenheims um die 600 Euro an Energiekosten einsparen.
Verhindern Sie Energieverluste!
Wenn auch Sie unnötige Energie-Verluste durch Dachschräge oder oberste Geschossdecke vermeiden möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Energieberater besprechen gerne mit Ihnen über die für Ihr Haus erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen.












